Bieterverfahren gastronomische Versorgung der Musikschau und des Festumzuges der Mühlhäuser Stadtkirmes 2023
Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt zur Sicherstellung der gastronomischen Versorgung der Musikschau und des Festumzuges der diesjährigen 146. Stadtkirmes, die Standplätze getrennt nach Angeboten für Speisen und Getränke per Bieterverfahren an den Höchstbietenden zu vergeben. Alle Interessenten werden aufgerufen, sich am Bieterverfahren zu beteiligen.
Dazu können vom 12.06.2023 bis zum 27.06.2023 die entsprechenden Bieterunterlagen gegen eine bar zahlbare Schutzgebühr von 5.00 € im Bürgerservice (Brotlaube) nach vorheriger telefonischer Bestellung unter der Tel-Nr. 03601-452115 abgeholt werden. Die Angebotsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bis zum 11.07.2023, 12.00 Uhr, in der Poststelle der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße 25, abzugeben. Die Vergabe der Standplätze erfolgt bis zum 21.07.2023.
Hinweise:
- Die Bieterunterlagen umfassen je einen Lageplan aller zu vergebenden Standplätze bezogen auf die Musikschau am 26.08.2023 und den Kirmesumzug am 27.08.2023, eine tabellarische Auflistung der standplatzbezogenen Mindestgebote, ein genormtes Bieterformular und einen Mustervertrag.
- Die Abgabe des stellplatzbezogenen Höchstgebotes verpflichtet den Bieter zur Annahme des im Muster beigelegten Vertrages.
- Jeder Standplatz wird gesondert vergeben. Mehrere Angebote sind möglich. Bei Interesse an mehreren Standplätzen ist jeder Standplatz einzeln anzubieten. Alle Standorte im Bereich Persiluhr und Erfurter Tor können nur in Kombination von Speisen und Getränken angeboten werden. Davon abweichende Angebote werden ausgeschlossen. Pauschalisierte Gebote auf mehrere oder alle zu vergebenden Standplätze sind unzulässig und werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
- Mit dem Gebot sind nicht die Kosten für evtl. benötigten Strom und Wasser abgedeckt.
- Bei Gebotsgleichheit verschiedener Bieter auf denselben Standplatz, entscheidet das Losverfahren.