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Die Einnahme Chaussehaus

Das Chaussee-Haus, damals gelegen an der einzigen befestigten Straße, die durch den Ort führte, war umgangssprachlich als „Die Einnahme“ bekannt. Vor der Nutzung als „Mautstelle“ war das Gebäude eine Gaststätte mit Namen „Zur Tanne“. Im Jahr 1838 erfolge die folgende Anweisung: 30. Juni 1838 –Bekanntmachung: In dem Kurfürstentum Hessen sind neue Bestimmungen über die Zahlung des Chaussee-Geldes ergangen, welche mit dem 1. Januar 1839 in Kraft treten sollen. Von Fuhrwerken, deren Radbeschläge weniger als 2 Zoll rheinisch breit sind, oder Kopfnägel oder hervorstehende Stifte haben, sind die Tarifsätze bei Frachtwagen und Karren vierfach, bei anderen Fuhrwerken zweifach zu entrichten. Zuständig für die Einnahme des Chausseegeldes waren Bedienstete, die in diesem Haus untergebracht waren. Die Höngedaer selbst konnten diese Zahlstelle umgehen indem sie  die Einfahrt am Gut vorbei, heute Neue Strasse, nutzten. Wahrscheinlich kommt daher auch der inoffizielle Straßenname „Die Angst“, sorgte man sich doch stets darum, erwischt zu werden. Am 31. Dezember 1874 wurde an der hiesigen Barriere zum letzten Mal Chausseegeld erhoben. Das Haus wurde in der Folgezeit von verschiedenen Eigentümern meist als Miethaus genutzt und nach 1990 teilsaniert. Das Nutzungsvorhaben im Zusammenhang mit dem geplanten Berufsschulzentrum scheiterte, nachdem dessen Standortentscheidung 1997 geändert wurde. So blieb es bei einer Teilsanierung, das Anwesen wechselte ungenutzt den Besitzer und musste letztlich abgerissen werden. 

Bilder zur Einnahme Chaussehaus