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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorinnen
Im Jahr 1999 wurde die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, kurz Baustellenverordnung (BaustellV) von der Bundesregierung in Kraft gesetzt. Nach § 4 der Baustellenverordnung haben alle Bauherren, egal ob Einfamilienhaus, Industrieanlage, Neu- oder Umbau, Sanierung, Tiefbauarbeiten, Freiflächen etc., die Verantwortung als Veranlasser eines Bauvorhabens für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen.
Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren/-innen zu bestellen. Der Koordinator/-in hat während der Planung und der Umsetzung von Bauvorhaben, die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Dafür sind Arbeitsabläufe systematisch und vorausschauend zu durchdenken – auch gewerkeübergreifend. Nur so können mögliche Gefahren erkannt und ihnen entgegengewirkt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen in der Stadtverwaltung
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