Information zum Besuchsverkehr der Stadtverwaltung Mühlhausen

Ab Montag, 3. Januar 2022, gilt in allen städtischen Dienstgebäuden eine 3G-Regelung. Besucherinnen und Besucher müssen einen Immunitätsnachweis oder einen Negativtest (via PCR maximal 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden) vorlegen können. Sicherheitsdienst oder Mitarbeitende kontrollieren stichprobenartig. Personen, die keinen 3G-Nachweis erbringen, können ihre Anliegen auf postalischem Weg, per E-Mail, telefonisch oder online erledigen.

Grundsätzlich werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich möglichst vorab an die Verwaltung zu wenden :

  • telefonisch:
    03601/452-115
  • schriftlich:
    Stadt Mühlhausen
    Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen
  • per E-Mail:

Eine Übersicht zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den einzelnen Fachbereichen bzw. Referaten finden Sie hier: https://www.muehlhausen.de/rathaus-erkunden/stadtverwaltung/

Die Stadtverwaltung folgt damit dem Beispiel anderer Städte. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und den Dienstbetrieb dauerhaft zu sichern.